Rechtsprechung
VG Berlin, 09.09.2021 - 36 K 68.19 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (6)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Eingetragene Lebenspartnerin hat Anspruch auf Sonderurlaub zur Betreuung des gemeinsamen Sohnes
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Eingetragene Lebenspartnerin hat Anspruch auf Sonderurlaub zur Betreuung des gemeinsamen ...
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Eingetragene Lebenspartnerin hat Anspruch auf Sonderurlaub zur Betreuung des gemeinsamen Sohnes
- haufe.de (Kurzinformation)
Eingetragene Lebenspartnerin kann Sonderurlaub zur Betreuung des gemeinsamen Kindes verlangen
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Sonderurlaub auch bei eingetragener Lebenspartnerschaft
- juraforum.de (Kurzinformation)
Lesbischer Lebenspartnerin steht Sonderurlaub wegen Kindesbetreuung zu
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11
Sukzessivadoption
Auszug aus VG Berlin, 09.09.2021 - 36 K 68.19
Ebenso wenig wie bei verschiedengeschlechtlichen Paaren wird bei gleichgeschlechtlichen Paaren vorausgesetzt, dass beide Partner Eltern im rechtlichen Sinne sind (BVerfG, Urteil vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11; 1 BvR 3247/09 - juris Rn.61ff.).Es ist auch ohne Weiteres davon auszugehen, dass die behüteten Verhältnisse einer Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern kann wie die einer verschiedengeschlechtlichen Ehe (BVerfG, Urteil vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 - juris Rn. 80).
- BVerfG, 27.06.2013 - 1 BvR 3247/09
Kabinett erweitert Adoptionsrechte für Homo-Paare - Sukzessivadoption ermöglicht, …
Auszug aus VG Berlin, 09.09.2021 - 36 K 68.19
Ebenso wenig wie bei verschiedengeschlechtlichen Paaren wird bei gleichgeschlechtlichen Paaren vorausgesetzt, dass beide Partner Eltern im rechtlichen Sinne sind (BVerfG, Urteil vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11; 1 BvR 3247/09 - juris Rn.61ff.).Es ist auch ohne Weiteres davon auszugehen, dass die behüteten Verhältnisse einer Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern kann wie die einer verschiedengeschlechtlichen Ehe (BVerfG, Urteil vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 - juris Rn. 80).
- BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68
Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des …
Auszug aus VG Berlin, 09.09.2021 - 36 K 68.19
Besondere Umstände, die es dem Gericht wie z.B. im Prüfungsrecht oder bei Entscheidungen eines kollegial nach besonderen Grundsätzen gebildeten Gremiums (vgl. BVerwGE 39, 197, 203) verbieten könnten, seine Deutung des unbestimmten Begriffs an die Stelle derjenigen der Verwaltung zu setzen, sind nicht gegeben.
- BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14
Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft; …
Auszug aus VG Berlin, 09.09.2021 - 36 K 68.19
Lediglich einer ermessenslenkenden Verwaltungsvorschrift kann Außenwirkung zukommen, wenn sie eine ständige Verwaltungspraxis begründet, durch die sich die Verwaltung im Rahmen des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG selbst bindet (ständige Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2015 - 10 C 15.14 - BVerwGE 152, 211 = juris Rn. 24 m.w.N.). - BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft
Auszug aus VG Berlin, 09.09.2021 - 36 K 68.19
Die Rechtfertigung der Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern unterliegt aber hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil die Ungleichbehandlung die sexuelle Identität betrifft (vgl. BVerfGE 124, 199, 220 f.; 126, 400, 419; BVerfG…, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 - juris Rn. 40). - BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
Auszug aus VG Berlin, 09.09.2021 - 36 K 68.19
Die Rechtfertigung der Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern unterliegt aber hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil die Ungleichbehandlung die sexuelle Identität betrifft (vgl. BVerfGE 124, 199, 220 f.; 126, 400, 419; BVerfG…, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 - juris Rn. 40). - BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11
Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im …
Auszug aus VG Berlin, 09.09.2021 - 36 K 68.19
Die Rechtfertigung der Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern unterliegt aber hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil die Ungleichbehandlung die sexuelle Identität betrifft (vgl. BVerfGE 124, 199, 220 f.; 126, 400, 419; BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 - juris Rn. 40). - BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 4.05
Arbeitszeit der Beamten; sog. Arbeitszeitverkürzungstag, rückwirkende Aufhebung; …
Auszug aus VG Berlin, 09.09.2021 - 36 K 68.19
Es kann dann kein Sonderurlaub mehr angetreten, wohl aber auf diese Weise die Rechtswirkungen eines Sonderurlaubs ohne Dienstbezüge oder eines Erholungsurlaubs beseitigt werden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Dezember 2005 -BVerwG 2 C 4.05 - juris).